Besuchsordnung

Für Ihr Komfort und Schutz

Diese Regelung gilt vollständig für:

  • Die Besucher von Maison d’Illusion,
  • Die Personen oder Gruppen, die autorisiert sind, bestimmte Räume für Versammlungen, Empfänge, Konferenzen, Konzerte, Aufführungen oder verschiedene Zeremonien zu nutzen,
  • Jede andere Person, die aus beruflichen Gründen oder auf andere Weise im Gebäude anwesend ist.

Diese Personen sind jederzeit verpflichtet, den Anweisungen des Empfangs- und Überwachungspersonals sowie allgemein des Personals der Einrichtung zu folgen.

Die für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche umfassen die Innenhöfe, den Empfangsbereich, den Shop, den Saal sowie die Ausstellungsräume der permanenten und temporären Sammlungen, die nach der Kontrolle der Eintrittskarten zugänglich sind.

 

1. Öffnungszeiten: Dienstag / Mittwoch / Freitag / Samstag / Sonntag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr.

Die Schließung für die Öffentlichkeit kann in Ausnahmefällen erfolgen, die näher beschrieben werden.

Bei übermäßiger Besucherzahl, Störungen, Streiks oder Personalmangel und in allen Situationen, die die Sicherheit und das Wohl der Personen oder des Eigentums gefährden könnten, kann eine teilweise oder vollständige Schließung oder eine Änderung der Öffnungszeiten vorgenommen werden. Die Leitung kann jede Maßnahme ergreifen, die durch die Umstände erforderlich ist.

Maison d’Illusion behält sich das Recht vor, die Öffnungstage und -zeiten zu ändern und den freien Zugang zu bestimmten Dienstleistungen (z. B. Führungen, Workshops, Konzerte usw.) anzubieten. Diese Entscheidung wird weitgehend bekannt gemacht (Plakate, Kommunikationsmittel usw.).

 

2. Der Besuch setzt den Besitz eines Eintrittstickets voraus: Ein Ticket, das an der Kasse ausgestellt wird, oder eine Einladung. Besucher dürfen dieses Ticket nicht abgeben; es kann jederzeit zur Kontrolle vorgezeigt werden. Ein ausgestelltes Ticket kann weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Das Ticket ist den ganzen Tag über gültig. Um den Besucherverkehr zu organisieren und Warteschlangen zu minimieren, ist jede Verlassen des Maison d’Illusion endgültig.

Der Verkauf von Eintrittskarten endet eine Stunde vor der Schließung.

Um den Komfort des Besuchs zu gewährleisten, darf die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig das Maison d’Illusion besuchen, 30 Personen nicht überschreiten. Das Institut behält sich das Recht vor, eine Warteschlange zu bilden, wenn die oben genannte Besucherzahl überschritten wird.

 

3. In den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für den privaten Gebrauch erlaubt. Jegliche Aufnahme oder Bildaufnahme, bei denen das Personal oder andere Besucher betroffen sein könnten, erfordert neben der Genehmigung des Leitungspersonals auch die schriftliche Zustimmung der betroffenen Personen.

Medien dürfen mit oder ohne künstliches Licht Fotos oder Tonaufnahmen während oder außerhalb der Öffnungszeiten machen. Aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen sind diese Genehmigungen eine schriftliche Anfrage, die mindestens fünf Werktage vor der geplanten Aufnahme oder Aufnahme eingereicht werden muss. Diese Anfrage muss begründet sein und eine Beschreibung der eingesetzten Mittel, sowohl menschlich als auch technisch, enthalten.

 

4. Maison d’Illusion übernimmt keine Verantwortung für Diebstähle, Kleidung, Wertgegenstände oder andere Objekte, die innerhalb des Museums begangen werden könnten.

Gefundene Gegenstände werden 15 Tage lang aufbewahrt und können an der Rezeption gegen Vorlage eines Ausweises abgeholt werden.

Jegliche Gegenstände, die im Museum als verdächtig gelten, werden den zuständigen Behörden zur eventuellen Zerstörung übergeben.

 

5. Um die Sammlungen zu bewahren und den anderen Besuchern gegenüber respektvoll zu sein, ist es in den Ausstellungsräumen verboten:

  • zu trinken, zu essen, zu rauchen, zu rennen oder laut zu sprechen.

Es ist strengstens verboten, folgende Dinge ins Maison d’Illusion zu bringen:

  • Tiere, mit Ausnahme von Blindenführhunden oder Assistenzhunden, die Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen begleiten,
  • Waffen und Munition, explosive, entzündliche und flüchtige Substanzen und allgemein gefährliche oder unangenehme Stoffe oder Gegenstände,
  • Große oder laute Gegenstände,
  • Koffer, große Rucksäcke, Taschen, Einkaufstaschen und anderes Gepäck; nur Handtaschen und gewöhnliche Clutches sind erlaubt,
  • Spazierstöcke, Regenschirme und alle spitzen, scharfen oder stumpfen Gegenstände; Stöcke mit einer Spitze sind jedoch für mobilitätseingeschränkte Personen und sehbehinderte Menschen erlaubt,
  • Rollschuhe, Roller, Skateboards, Helme und generell alle Fahrzeuge.

Es wird darauf hingewiesen, dass es dem Publikum untersagt ist, absichtlich Eigentum, Möbel oder Gebäude, die als denkmalgeschützt oder in das Verzeichnis aufgenommen sind, oder Gegenstände, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Artikel 322-2) aufbewahrt oder hinterlegt werden, zu zerstören, zu schädigen oder zu beschädigen.

Das Recht, laut in den Ausstellungsräumen zu sprechen, ist geregelt.

 

6. Das Publikum wird darüber informiert, dass aus Sicherheitsgründen Maison d’Illusion über eine Videoüberwachungsanlage verfügt.

Maison d’Illusion unterliegt der Videoüberwachung (Gesetz Nr. 95-73 vom 21. Januar 1995 und Dekret Nr. 96-926 vom 17. Oktober 1996). Bei Fragen zum Betrieb des Videoüberwachungssystems wenden Sie sich bitte schriftlich an die Leitung.

Zur Sicherheit aller Besucher verpflichten sich diese, auf Anfrage des Personals ihr Gepäck oder Pakete zu öffnen.

 

7. Die Besucher müssen die Sicherheitsanweisungen, die im Gebäude ausgehängt sind, sowie etwaige Übungen, die während der Öffnungszeiten durchgeführt werden, befolgen.

Im Falle eines Alarms sind die Besucher aufgefordert, die Anweisungen der Empfangs- und Sicherheitskräfte zu befolgen und sich zügig und ohne Panik zu den Notausgängen zu begeben, indem sie dem Evakuierungsplan des Gebäudes folgen.

Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung wird der Notdienst gerufen.

Jeder Besucher, der einen Diebstahl oder eine Beschädigung eines Werkes beobachtet, ist berechtigt, sofort Alarm zu schlagen und einzugreifen. Gemäß Artikel R642-1 des Strafgesetzbuches ist jeder verpflichtet, dem Personal zu helfen, wenn seine Hilfe angefordert wird.

Im Falle eines versuchten Diebstahls im Museum können Maßnahmen zur Alarmierung ergriffen werden, einschließlich der Schließung der Zugänge und der Kontrolle der Ausgänge.

 

8. Maison d’Illusion ist für die Verarbeitung der gesammelten personenbezogenen Daten verantwortlich.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Januar 1978 und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) können die Besucher die Bedingungen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie die ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte auf der Website von Maison d’Illusion in der Rubrik „DSGVO-Erklärung“ einsehen.

Die Nichteinhaltung dieser Regelung kann dazu führen, dass der Besucher vom Gebäude ausgeschlossen wird und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen und rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

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